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   BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88   

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https://dejure.org/1989,18780
BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88 (https://dejure.org/1989,18780)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1989 - IV R 10/88 (https://dejure.org/1989,18780)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - IV R 10/88 (https://dejure.org/1989,18780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergang der Buchführungspflicht auf den den Betrieb als Nutzungsberechtigten übernehmenden Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

    Auszug aus BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88
    Daß der Verwaltungsakt nur in einer Ausfertigung übersandt worden ist, hindert seine wirksame Bekanntgabe gegenüber den Ehegatten nicht (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540).
  • BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87

    Andere land-oder forstwirtschaftliche Nutzung in geringem Umfang i. S. des § 8c

    Auszug aus BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88
    In seiner weiteren Entscheidung vom 3. Dezember 1987 IV R 4/87 (BFHE 152, 113, BStBl II 1988, 269) hat der Senat Angaben hinsichtlich des Beginns der Buchführungspflicht für erforderlich gehalten, wenn nach den Verhältnissen des Betriebs unterschiedliche Wirtschaftsjahre aufgrund von § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 2 EStG i. V. m. § 8 c Abs. 2 der Einkommensteuer - Durchführungsverordnung (EStDV) in Frage kämen und in diesem Fall zumindest die Festlegung des Wirtschaftsjahres verlangt.
  • BFH, 02.12.1982 - IV R 8/82

    Beginn der Buchführungspflicht - Rechtsgestaltender Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88
    Die Mitteilung hat als rechtsgestaltender Verwaltungsakt selbständige Bedeutung (BFH-Urteil vom 2. Dezember 1982 IV R 8/82, BFHE 137, 215, BStBl II 1983, 254).
  • BFH, 17.10.1985 - IV R 187/83

    Beginn der Buchführungspflicht - Auslegung einer Mitteilung des Finanzamtes -

    Auszug aus BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88
    In der Entscheidung vom 17. Oktober 1985 IV R 187/83 (BFHE 144, 400, BStBl II 1986, 39) hat der Senat lediglich zugunsten des Revisionsführers unterstellt, daß die Angabe des Datums, insbesondere aber des Wirtschaftsjahres, von dem ab Bücher zu führen seien, zum erforderlichen Inhalt der Mitteilung gehöre; hierauf kam es im Urteilsfall nicht an, weil dies bereits bei der gebotenen Auslegung der Mitteilung für den Steuerpflichtigen deutlich war.
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 80/80

    Buchführungspflicht - Übergang der Buchführungspflicht auf den Pächter -

    Auszug aus BFH, 19.10.1989 - IV R 10/88
    Gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 in der bei Beginn der Pachtung im Jahre 1978 geltenden Fassung wäre die Buchführungspflicht des Verpächters nicht auf den Pächter übergegangen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1983 IV R 80/80, BFHE 138, 320, BStBl II 1983, 617).
  • FG Münster, 15.12.2006 - 12 K 5349/04

    Beurteilung einer freiberuflichen Tätigkeit in der Rechtsform einer Einzelfirma

    Die Mitteilung des FA über den Beginn der Buchführungpflicht nach dieser Vorschrift ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt von selbständiger Bedeutung, der den Beginn der Buchführungspflicht zu dem genannten Zeitpunkt auslöst und damit einen rechtlichen Dauertatbestand für die Zukunft schafft und einer Begründung gemäß § 121 Abs. 1 AO bedarf (vgl. BFH-Urteile vom 02.12.1982 IV R 8/82, BStBl. II 1983, 254, und vom 19.10.1989 IV R 10/88, BFH/NV 1990, 617).
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